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3 Kommentare:
OO4020 schrieb am 03.12.2012 22:02 Uhr
So lange die Staatsverschuldung über dem Maastrichtkriterium von 60% ist, dürfen keine Gesetze beschlossen werden, welche die Verschuldung noch weiter erhöht, es sei denn, dies erfolgt in einem Paket mehrerer Gesetze, welches in Summe die Verschuldung reduziert oder zumindest nicht erhöht. Da Ursula Haubner keinen Weg aufzeigt, wie die Valorisierung der Familienleistungen ohne Schuldenerhöhungen erfolgen soll, ist diese Forderung abzulehnen.
Sinaas schrieb am 30.11.2012 15:24 Uhr
Es wär gut zu wissen wieviel diese Erhöhung den Steuerzahler kosten würde. z.B. eine Erhöhung der Famielienbeihilfe um 40 % ( um auf den heutigen Stand zu kommen) erscheint mir zu viel.
elecks schrieb am 27.11.2012 15:02 Uhr
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