Idee -Nr #30
30.11.2012
Wissenschaft
6 Befürworter
2 Kommentar

Reformierung der Studiengebühren

Einführung von Studiengebühren mit einmaliger Studienkaution und flexibler Studiengebühr - berechnet nach In­an­spruch­nah­me von Leistung und erbrachten Ergebnissen.
Einführung von Studiengebühren - einmalige Studiengebühr zwischen 500 € bis 1000 € bei Beginn des Studiums - diese werden nach erfolgreichen Studienabschluss rückerstattet. Nennen wir es eine "Anti - Ich schau mir das nur mal an und es ist hier schön warm - Studenten Kaution"

Während des Studiums werden je nach besuchten Kursen bzw. ECTS die Studiengebühren pro Semester errechnet und nach erfolgreichen Abschluss der Kurse teilweise rückerstattet.

Oft ergibt sich die Situation dass viele Kurse komplett überfüllt sind und man in einem Semester vielleicht auch nur eine geringe Anzahl an Kursen besuchen kann. Warum sollte man hier eine Pauschale von derzeit 363,63 € bezahlen wenn ich (gezwungenermaßen) weniger Leistung in Anspruch nehme.
Je mehr Kurse man in Anspruch nimmt, umso mehr zahlt man.  Je mehr Kurse man positiv abschließt umso mehr bekommt man zurück. (Abzüglich eines gewissen Prozentsatz für Verwaltung und Sonstigen Kosten)

Beispiel:  
Kurs mit 4 ECTS - pro ECTS zahlt man 15 Euro (Gesamt 60 €) für den Kurs
Erfolgreicher Abschluss im ersten Anlauf - Rückerstattung von 75 % -> 45 €
Erfolgreicher Abschluss nach  zwei oder mehreren Anläufen - Rückerstattung von 50 % -> 30 €
Nichtabschluss -> Rückerstattung von 0 €

Um es zu vereinfachen erhält jeder Student während der Studienzeit ein Konto womit die finanziellen Angelegenheiten abgewickelt werden.  Natürlich mit Einbeziehung des existierenden Stipendiensystems und Studienbeihilfen für zahlungsschwächere Studenten.

Somit kann ein Semester bei (empfohlenen) 30 ECTS bis zu 450 € kosten  - wobei man sich 340 € wieder zurückholen kann. Sprich im Idealfall kostet mich ein Semester 110 €.

Leistung sollte honoriert werden. Sowohl die Leistung von den universitären Einrichtungen - aber auch von erfolgreichen Studenten.
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2 Kommentare:
bartimolo schrieb am 02.04.2013 22:34 Uhr
Ich halte es nicht für richtig Studenten zu bestrafen, die sich für das falsche Studium entschieden haben und dann doch noch wechseln. Viele wechseln zu spät das Studium oder machen es dann auch noch fertig obwohl es gar nicht das richtige für sie ist. Ich kenne solche Menschen und sie leiden sehr darunter. Eine Gebühr die man nur beim Abschluss wieder zurückbekommt würde diese Situation nur verschärfen. Hier ein Artikel dazu: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/falsch-im-eigenen-studienfach-rechtzeitig-die-reissleine-ziehen-a-692325.html

Ich bin zwar prinzipiell gegen Studiengebühren aber wenn man welche machen würde, wäre es gut wenn man Sie nach der inanspruchgenommenen Leistung bemisst, wie hier vorgeschlagen.
powerofpeople schrieb am 26.12.2012 13:36 Uhr
Ich halte das für eine sehr gute Idee. Bzgl. des Leistungsgedankens. Es sollte AUCH bedacht werden, dass die Gesellschaft von den Unis entscheidend profitieren. Deshalb schlage ich vor, dem Studenten 100% beim ersten Anlauf rückzuerstatten und dann  75% (beim zweitem) und 50% beim 3-dem oder mehreren Anläufen.  Weiters sollte bedacht werden, dass falls jemand krank ist, dann diese Regelung nicht gilt. Beim Schwangerschaft würde ich diese Regelung schon empfehlen, weil es ist Sache der Eltern sich auszusuchen während des Studiums ein Kind zu bekommen.