Idee -Nr #36
26.12.2012
Wohnbau
3 Befürworter
1 Kommentar

Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis eines jeden Menschen...

...und sollte deshalb mit geeigneten Maßnahmen für Spekulanten, Investoren und Geldanleger mit Sucht zur Gewinnoptimierung als Objekt der Begierde uninteressant gemacht werden.
Ausgangssituation:
Derzeit erlebt der Immobilienmarkt eine Preissteigerung, die das Vielfache der offiziellen Inflationsrate, aber auch der durchschnittlich erzielten Lohnerhöhungen beträgt. Leidtragende sind schlussendlich jene, die diese Immobilien mieten müssen, um nicht auf der Straße zu stehen. Der Mieter, aber auch Käufer einer Eigentumswohnung, die ihr Grundbedürfnis zur Gründung eines Hauptwohnsitzes stillen müssen, zahlt die Zeche für all jene, die in den Immobilien nur noch Gewinnoptimierung sehen und die Möglichkeiten entsprechend auch nutzen. Diese Entwicklung wird auch von den letzten, veröffentlichten Zahlen zum Bedarf an Miet- und Wohnungszuschüssen sowie den Bedarf an so genannten Sozialwohnungen bestätigt und unterstrichen.

Gründe für die jetzige Situation:
Noch vor rund 30 Jahren betrugen die Baukosten rund ein Sechstel der heutigen Kosten, unter Berücksichtigung der heute üblichen Bauweise mit geringem Aufwand. Noch vor 30 Jahren konnten Sie für jenen Kosten, die heute für Architekten, Statiker und sonstige "Spezialisten" ausgegeben werden müssen, der gesamte Rohbau eines Einfamilienhauses mit 130 m2 Wohnnutzfläche erstellt werden. Weitere Kostentreiber sind in den vielen Vorschriften, Auflagen und Sonderwünsche der Gesetzgeber (Gemeinden, Land, Bund und EU zu finden. Dabei sind unzählige Vorschriften sinnlos, unnütz und dienen keinesfalls dem Grundbedürfnis nach gesundem, leistbarem Wohnen. Ja manche Vorschriften sind sogar der Auslöser für ungesundes wohnen in feuchten und verschimmelten Gebäuden. Jedoch tragen auch all jene, die heute mit einer einzigen Immobilie ihr Geld verdienen wollen (oder müssen) zu den untragbaren Kosten bei: Da sind die bereits genannten Gesetzgeber, Planer und Sachverständige, Generalunternehmer, die keinem echten Wettbewerb mehr unterliegen, Makler, Hausverwaltungen und nicht zuletzt jene Investoren, die in einer Immobilie lediglich eine gute Geldanlage mit hohen Renditen sehen. All diese Aufwendungen müssen schlussendlich vom Mieter oder Nutzer der Immobilie bezahlt und aufgebracht werden. Zu allem Unglück werden Mieten auch noch mit 20% Mehrwertsteuer belastet. Darüber hinaus müssen Vermieter, die z.B. lediglich das geerbte Haus oder eine Einliegerwohnung vermieten, auch noch rund 50% der Mieten als Einkommessteuer abführen. Großinvestoren und Generalunternehmer haben jedoch die verschiedensten Möglichkeiten, legale Steuerschlupflöcher zu nutzen und daher die Mieteinnahmen inkl. der erhobenen Mehrwertsteuer zu 100% in der eigenen Tasche zu behalten.
Natürlich tragen auch tausende, leer stehende Wohnungen und Häuser zu den extrem hohen Mietkosten bei. Viele Eigentümer erachten es nicht für notwendig, leer stehende Häuser und Wohnungen zu vermieten und den dringend notwendigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.  Aber auch Banken stehen in der Schuld, denn die meisten Wohnungssuchenden erhalten Kredite zum Wohnungskauf  nur unter Bedingungen, die die meisten nicht erfüllen können. Durch diese Kreditvergaberichtlinien werden junge Wohnungssuchende dem System hilflos ausgeliefert. Ebenso sind die Bestimmungen für die Hausverwaltungen neu zu regeln ? nicht selten sind bis zu 50% der Mietkosten zusätzlich nochmals für Hausverwaltung und Betriebskosten auf zu bringen.

Lösungsansätze:
Eine Immobilie (Wohnung, Haus, etc) pro Familie (oder Lebensgemeinschaft, Singel, etc.) ist bis zu einer festgelegten Größe (Nutzfläche) von jeglicher Steuer befreit ? auch von der Mwst.! Einzige Auflage ist die Gründung eines Hauptwohnsitzes.  Der nachgewiesen Verbrauch von Energie, Wasser, etc. dient als Beweis, dass die Immobilie tatsächlich auch genutzt wird. Darüber hinaus können Hauptwohnsitze nur von volljährigen Personen gegründet werden.

Auf jede weitere im Besitz befindliche Immobilie wird ein erheblicher Steuersatz pro m2 Nutzfläche eingehoben ? ausgenommen, die Immobilie wird vermietet und die Mieter gründen dort einen Hauptwohnsitz. Ebenso ausgenommen von dieser Steuer sind echte, im direkten Zusammenhang mit dem ausgeübten und angemeldeten Gewerbe genutzte Immobilien. Hier ist die steuerliche Definition der Liebhaberei besonders eng auszulegen. Auch beruflich notwendige Zweitwohnsitze sollen ausgenommen sein. Wobei diese Definition ebenfalls sehr eng ausgelegt werden muss.
Die Kreditvergabe zum Ankauf einer Immobilie zur Nutzung als Hauptwohnsitz muss gefördert und ohne jegliche Eigenmittel erfolgen.

Der Nutzen dieser Maßnahmen:
? Kosten für Immobilien und damit auch Mieten sinken und werden wieder leistbar ?und damit kann eines der wichtigsten, menschlichen Grundbedürfnisse erfüllt werden
? Leer stehende Gebäude werden wieder dafür genutzt, wofür sie bestimmt sind
? Junge Familiengründer können damit die dringend notwendige Basis für ein geordnetes Leben erreichen.
? Rückgang der erforderlichen Wohnungsbeihilfen und Bedarf an Sozialwohnungen sowie Zuschüsse und damit eine Entlastung der öffentlichen Hand sowie der Verwaltung
? Microgenossenschaften werden mit dem Ziel gegründet, gemeinsam ein Mehrparteienhaus zu bauen, dadurch größerer, sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft mit höherer Lebensqualität.
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1 Kommentar:
peacemaker schrieb am 17.02.2013 17:46 Uhr
habe darüber nachgedacht
http://wohnbau21.wordpress.com

WOHNEN ist ein Grundbedürfnis, und es sollte jedem ermöglicht werden, menschenwürdig, seinen Bedürfnissen entsprechend wohnen zu können.
mfg
harald matschiner
Sprecher des/der GP
http://wirkandidieren.wordpress.com