Idee -Nr #44
07.01.2013
Naturschutz
2 Befürworter
2 Kommentar

Generelles Verbot von Feuerwerken und des Verkaufs von Feuerwerkskörpern

Zur Vermeidung von Emmissionen (Staub, Lärm), schweren Verletzungen, dem Schutz von Alten und Kranken sowie aller Ruhebedürftigen und von (Haus-)Tieren
ist ein generelles Verbot der Durchführung von Feuerwerken für Alle (Private und Öffentliche, also auch Gemeinden etc.) sowie ein Verkaufsverbot aller Feuerwerkskörper einzuführen.
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2 Kommentare:
bartimolo schrieb am 31.03.2013 22:36 Uhr
Ich bin auch gegen ein generelles Verbot. Man könnte aber die Feuerwerkskörper verbieten, deren Hauptzweck der Knalleffekt ist.
OO4020 schrieb am 27.01.2013 08:06 Uhr
Ich bin gegen eine generelles Verbot, jedoch für weitere Überlegungen, wie man Verletzungen vermeiden kann, oder die Flächen einschränken kann, wo Feuerwerke erlaubt sind. Zweck: Beschädigungen von Autos und Häusern in Wohnsiedlungen und Fußgängerzonen vermeiden. In Nahbereich von 500m um Wohnsiedlungen, Kranken- und Pflegeheimen sollten Feuerwerke  generell verboten werden.