Idee -Nr #49
27.01.2013
5 Befürworter
2 Kommentar

Sollen alle Landesgesetze in einem 10-Jahresplan durch Bundesgesetze ersetzt werden?

Sollen alle Landesgesetze in einem 10-Jahresplan durch Bundesgesetze ersetzt werden, um damit ca. 15-25 Mrd. ? pro Jahr einzusparen?
Sollen alle Landesgesetze in einem 10-Jahresplan durch Bundesgesetze ersetzt werden, um damit ca. 15-25 Mrd. ? pro Jahr einzusparen und mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie zu erreichen, da Landesgesetze nicht den Bürgern dienen, sondern nur den Politikern selbst und ihren Parteigängern?
Die Frage ist so gemeint, dass nur alle Landesgesetze abgeschafft werden sollen, nicht jedoch die Bundesländer oder Landtage, da sonst die Realisierung noch viel schwieriger wäre. Die Vorteilhaftigkeit der Abschaffung der Landesgesetze ist jedoch so klar, dass diese sofort begonnen werden könnte und müsste. Je mehr (neue) Parteien dafür Wählerzustimmung bekommen, um so mehr politischer Druck entsteht, dass letztlich eine erforderliche Verfassungsmehrheit dafür immer realistischer erreichbar werden könnte. Eventuell könnte der bisher ohnehin nutzlose Bundesrat gemeinsam mit Landesjuristen aller Bundesländer, die sofort von Aufgaben der Landeslegislative abzuziehen wären, mit dieser Aufgabe per Bundesgesetzesauftrag betraut werden. Da das Projekt sicher 10 Jahre dauern würde, würden die Juristen der Landeslegislative auch nicht arbeitslos, sondern könnten nach dem sehr langen Zeitraum der Landesgesetze-Umstellung langsam anderen volkswirtschaftlich sinnvolleren Aufgaben zugeführt werden.

Warum muss die OPÖ oder eine der anderen neuen Parteien diese Forderung stellen?
Es gibt kein Landesgesetz, das irgendeinem Bürger mehr Nutzen bringen würde als ein gemeinsames Bundesgesetz zum gleichen Thema. Die Bürger werden durch dieses teure Hobby der bisherigen Parteien zur Versorgung ihrer Parteifreunde mit ca. 15 bis 25 Milliarden Euro pro Jahr belastet. Da die Abschaffung der Landesgesetze die bisherige Politik radikal zum Nutzen fast aller Bürger verändern würde, die bisherigen Politikerapparate aller Landtags- und Parlamentsparteien jedoch massive Nachteile hätten, kann dieses wichtige Bürgeranliegen, das klar mehrheitsfähig sein müsste, nur von einer neuen Partei betrieben und umgesetzt werden. Daher müsste dieses Vorhaben auch sehr gut geeignet sein, Wähler für eine neue Partei mit noch weniger Bekanntheit zu überzeugen und zu gewinnen.
Aus meiner Sicht darf man bei Landtagswahlen Parteien nicht mehr wählen, welche diese Forderung nicht im Programm haben. Sollte sich an den aktuellen Programmen der bisherigen großen Parteien in den Landtagen nichts ändern, so darf man nur neue Parteien wählen, welche diese Forderung klar im Parteiprogramm haben. Das sind derzeit leider nur die RDÖ. Mit dem Einbringen dieser Forderung beim OPÖ hoffe ich, dass sich auch die OPÖ klar dazu bekennt, und dass dadurch auch Druck auf die etablierten Parteien in diese Richtung entsteht.
Was die bisherigen Parteien bisher an Bereitschaft zu Verwaltungsreformen geboten haben, ist aus Steuerzahlersicht schlicht und einfach "Nicht genügend" und völlig unzumutbar und unwählbar.

Befürworter:
- Idee wurde vor Jahren erstmals von Ex-ÖVP-Landesrat Gerhard Hirschmann (Stmk.) veröffentlicht
- Ex-RH-Präsident Franz Fiedler
- STRABAG-Chef Hans-Peter Haselsteiner

Siehe auch Umfrage beim RDÖ mit detaillierter Ausarbeitung zu diesem Thema:    
http://forum.rdoe.at/index.php?page=Thread&threadID=13&s=b2067217799eaa555d7cdccec570ebb4b2977d5f
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2 Kommentare:
OO4020 schrieb am 19.05.2013 01:10 Uhr
Weitere Informationen dazu siehe auch:
http://austria2030.wordpress.com/2013/05/18/bundesgesetze-statt-landesgesetzen/  und
http://pol.referata.com/wiki/Landesgesetze
OO4020 schrieb am 27.01.2013 10:26 Uhr
Ich bitte OPÖ-Redakteure, diese Idee der Kategorie Finanzen zuzuordnen und Kategorieänderungen, die regionale Zuordnung und Textkorrekturen auch allen Ideeneinbringern selbst ca. 7 Tage nach Einreichen zu ermöglichen.